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Ethikkodex und Verhaltenskodex für somatisch sexologisch bildende Berufe (VSSB)

Diese Ethik- und Verhaltenskodizes („Kodex“) legen ethische Standards und Verhaltensregeln für somatisch sexologisch bildende Berufe (SSBs), besonders, aber nicht ausschließlich zertifizierte sexological bodyworker (CSBs) fest, die im Bereich sexologischer Bildung tätig sind. In der Folge wird daher nur noch der Begriff SSBs verwendet.

Der Kodex ist nicht erschöpfend. Die Tatsache, dass ein bestimmtes Verhalten nicht ausdrücklich im Kodex angesprochen wird, bedeutet nicht, dass es zwangsläufig ethisch oder unethisch ist. Bei der Entscheidungsfindung bezüglich ihres beruflichen Verhaltens müssen SSBs den Kodex zusätzlich zu ihren eigenen persönlichen ethischen Standards berücksichtigen.

Wer in offizieller Funktion als SSB-PraktikerIn, TrainerIn, LehrerIn, AssistentIn oder OrganisatorIn arbeitet, verpflichtet sich, den Kodex und die Regeln und Verfahren zu befolgen, die zu seiner Umsetzung verwendet werden. Der Kodex gilt für arbeitsbezogene professionelle SSB-Aktivitäten, einschließlich somatischer Sexualerziehung, Einzel- oder Gruppenarbeit, Unterricht, Training, Assistenz, Supervision, Beratung und Organisation. Diese arbeitsbezogenen Aktivitäten können von der privaten Tätigkeit des SSB und nicht mit SSB zusammenhängenden Arbeiten unterschieden werden, die nicht in den Geltungsbereich des Kodex fallen.

Bei der Entscheidungsfindung hinsichtlich ihres beruflichen Verhaltens müssen SSBs neben Gesetzen und Vorschriften der Zulassungsstellen auch den Kodex berücksichtigen. Wenn der Kodex höhere Standards festlegt als gesetzliche Kodizes, müssen SSBs die höheren ethischen Standards einhalten. Wenn die Standards des Kodex mit gesetzlichen Anforderungen in Konflikt zu geraten scheinen, müssen SSBs die geltenden Gesetze einhalten.

Zu den Maßnahmen, die der VSSB bei Verstößen gegen den Kodex ergreifen kann, gehören Verweise, Tadel und die Beendigung der Mitgliedschaft im VSSB.

Hinweis:

Verweise auf „KlientInnen“ in diesen Ethik- und Berufskodizes sollten als solche betrachtet werden, die Einzelklienten, Workshop-Teilnehmende, Teilnehmende von Online-Kursen und Mentees einschließen.

Verweise auf „Sitzungen“ in den Kodizes sollten auch als solche betrachtet werden, die Workshops einschließen, wenn dies sinnvoll und ethisch vertretbar ist.

Verweise auf „Studierende“ sollten als solche betrachtet werden, die sich auf eine Ausbildung zum Certified Sexological bodyworker (SSB) oder andere Ausbildungen der vom VSSB anerkannten somatisch sexologisch bildenden Berufe beziehen.

Die Mitglieder des VSSB sind sich darin einig:

  • Das Hauptaugenmerk des Mitglieds und seine primäre ethische Verantwortung gilt dem Wohlergehen seiner KlientInnen.

  • Das Mitglied arbeitet daran, eine Beziehung aufzubauen, die der/die KlientIn als sicher, einvernehmlich und vollständig engagiert erlebt. 

  • Das Mitglied beabsichtigt, seine Praxis so zu gestalten, dass er sich der Schäden bewusst wird, die aus eigennützigen Befriedigungen wie Autorität, Macht, sexueller Lust und Bewunderung entstehen können, und diese Schäden bei den KlientInnen reduziert.

  • Das Mitglied unterstützt KlientInnen bei der Erfahrung der Verkörperung. Wenn einvernehmliche Berührungen einbezogen werden, dient dies ausschließlich dem Lernen und Wachstum der KlientInnen und wird so weit wie möglich von den KlientInnen geleitet, wobei deren Grenzen respektiert werden.

  • Das Mitglied verpflichtet sich zu seinem eigenen persönlichen Wachstum, seiner Selbstfürsorge und seiner kontinuierlichen beruflichen Weiterentwicklung, einschließlich einer fortlaufenden Supervision durch KollegInnen und Fachleute.

  • Die Mitglieder sind sich bewusst, dass sie gegenüber der Gemeinschaft als Ganzes eine Fürsorgepflicht haben. Dazu gehören KlientInnen und potenzielle KlientInnen, die uns als Praktiker engagieren, sowie Studierende der sexologischen Körperarbeit, Workshop-Teilnehmende, BerufskollegInnen und diejenigen, die sich auf informelle Weise mit der Arbeit beschäftigen.

  • Mit Beitritt zum VSSB verpflichten sich die Mitglieder außerdem, den Ethik- und Verhaltenskodex für SSB einzuhalten.

 

Präambel

Unsere Arbeit als SSB nimmt verschiedene Formen an, darunter unter anderem: Körpertherapeut, SSB, LehrerIn, TrainerIn, Coach, AssistentIn, OrganisatorIn, Berater und Supervisor. Sie arbeiten mit dem gemeinsamen Ziel, Bildung zu vermitteln und die Lebensqualität des Einzelnen und der Welt zu verbessern. Der Berufskodex für SSBs bietet einen gemeinsamen Wertekatalog, auf dem SSBs ihre berufliche Arbeit kontinuierlich aufbauen.

Der Kodex soll sowohl allgemeine Grundsätze als auch Regeln für die meisten Situationen enthalten, mit denen SSBs konfrontiert werden. Sein Hauptziel ist das Wohlergehen und der Respekt der Personen und Gruppen, mit denen SSBs arbeiten. Es liegt in der individuellen Verantwortung jedes SSBs, die höchstmöglichen Verhaltensstandards anzustreben. SSBs respektieren und schätzen die Menschenrechte, Bürgerrechte und sexuellen Rechte und beteiligen sich nicht wissentlich an unfairen, diskriminierenden Praktiken und dulden diese auch nicht.

Die Entwicklung eines dynamischen Satzes ethischer Standards für das arbeitsbezogene Verhalten von SSB erfordert ein lebenslanges Engagement für eine persönliche, verkörperte Untersuchung ethischen Handelns; die Förderung ethischen Verhaltens von Studierenden, Vorgesetzten, Untergebenen, MitarbeiterInnen und KollegInnen, soweit angemessen; und die Beratung anderer bei ethischen Problemen nach Bedarf. JedeR SSB ergänzt die Werte und Regeln des Kodex, verletzt sie jedoch nicht, und zwar auf der Grundlage von Leitlinien, die er/sie aus persönlichen Werten, Kultur, Kontext und Erfahrung ableitet.

 

Pflichten und Verpflichtungen gegenüber unseren Kunden

  1. SSBs zeichnen sich durch professionelle Einstellung und Verhalten aus, sind im Umgang mit Kunden verantwortungsbewusst, vereinbaren verlässliche Vereinbarungen und halten Termine pünktlich ein.

  2. SSBs erkennen die Bedeutung von Zustimmung, Handlungsfähigkeit und Wahlfreiheit bei der gesamten somatischen Sexualerziehung mit Gruppen und Einzelpersonen an. SSBs bieten eine Reihe von Optionen an, aus denen der/die KlientIn aktiv auswählen kann, welche seiner eigenen Erziehung dienen. Zu keinem Zeitpunkt darf einE KlientIn oder Schüler aufgefordert oder gezwungen werden, an Aktivitäten, Veranstaltungen oder Übungen teilzunehmen. SSBs bieten Aufklärung über Zustimmung und Wahlfreiheit und schaffen aktiv Lernumgebungen, in denen KlientInnen befähigt werden, diese Fähigkeiten anzuwenden.

  3. SSBs führen potenzielle KlientInnen in die Techniken der somatischen Sexualerziehung ein, einschließlich der Verwendung von Berührungen, damit sie fundierte Entscheidungen über die Teilnahme an Aufklärungssitzungen treffen können. SSBs holen die mündliche und fortlaufende Einwilligung unserer KlientInnen ein, bevor sie sich auf irgendeine Form von Berührung oder Körperarbeit einlassen. Im Rahmen von Workshops betonen SSBs die Wahlfreiheit und persönliche Verantwortung der Teilnehmende, sich entsprechend ihrer Grenzen und ihrer Einwilligung zu engagieren. Die Teilnehmende sollten darauf hingewiesen werden, dass sie jederzeit von allen Workshop-Aktivitäten zurücktreten können.

  4. SSBs können in einem pädagogischen Kontext körperliche Berührungen einsetzen. Wenn Berührungen eingesetzt werden, geschieht dies bewusst und mit der Absicht, dem Wohlbefinden des KlientInnen innerhalb der vereinbarten Parameter zu dienen. SSBs verpflichten sich, mit Rücksicht auf die Sicherheit, das Wachstum und das Bewusstsein ihrer KlientInnen für ihre Grenzen zu handeln. In Workshop-Kontexten arbeiten SSBs daran, einen Rahmen zu schaffen, in dem Teilnehmende umfassend über die Einwilligung informiert und befähigt werden. SSBs verstehen, dass die Einwilligung ein fortlaufender Prozess und kein einmaliges Unterfangen ist. Daher führen SSBs regelmäßige Einwilligungs-Check-ins mit KlientInnen durch und verdeutlichen so allen, dass die Einwilligung fließend ist und sich von Moment zu Moment ändern kann/könnte.

  5. Wenn SSBs in der Rolle von Übungsfreiwilligen für Studierende der somatisch sexologischen Bildungsberufe sind, verpflichten sie sich, ausschließlich als Freiwillige zu handeln und nicht zu versuchen, Unterricht oder Training anzubieten. Feedback wird aus persönlicher Perspektive gegeben, nicht im Namen der Modalitäten, d. h. es ist konstruktiv, mitfühlend und nicht lehrreich. Wenn ein SSB unter diesen Umständen als Freiwilliger handelt, kann der SSB je nach Trainingsanforderung erotische Berührungen empfangen oder geben, und erotische Berührungen müssen innerhalb einer Übungssitzung unidirektional bleiben.

  6. Professionelles Verhalten von SSBs in Bezug auf Körperkontakt und Verhalten gegenüber KlientInnen

  7. SSBs erkennen die Wichtigkeit der Einhaltung vereinbarter Grenzen an. Grenzen werden zu Beginn der Sitzung vereinbart und in dieser Sitzung nicht erweitert. Dazu gehört auch, Berührungen zu unterbrechen oder zu beenden, wenn unsere KlientInnen dies wünschen.

  8. SSBs verpflichten sich, die Sitzungen und/oder Programme der somatisch sexologischen Bildung und die dabei manchmal entstehenden endogenen veränderten Bewusstseinszustände nicht dazu zu nutzen, KlientInnen oder Workshop-Teilnehmende zu einer Beziehung, zum Geschlechtsverkehr oder zu mehr Interaktion zu zwingen oder zu manipulieren, als vor Beginn der Sitzung vereinbart wurde.

  9. Der Rahmen und die Grenzen der Sitzungen oder des Programms müssen vor Beginn der Sitzungen/des Programms besprochen und vereinbart werden. Es liegt in der Verantwortung des Praktikers, die Verletzlichkeit von KlientInnen zu schützen, wenn es um die veränderten Bewusstseinszustände im Rahmen der Erregung und der erotischen Praxis geht. SSBs erklären sich damit einverstanden, Optionen zu besprechen, wie einE KlientIn seine Ziele der Zusammenarbeit mit einem SSB am besten erreichen kann, indem sie einen offenen Dialog führen, wenn sowohl Praktiker als auch KlientIn in einem geerdeten und ressourcenreichen Zustand sind. SSB sind sich der möglichen Verletzlichkeit von KlientInnen bewusst, wenn Entscheidungen über weitere Sitzungen oder andere Interaktionen getroffen werden.

  10. SSBs sind sich der Macht bewusst, die ihnen ihre Rolle verleiht, und werden diese Machtdynamik nicht dazu nutzen, ihre KlientInnen sexuell oder in Beziehung zueinander auszubeuten.

  11. SSBs sind sich darüber im Klaren, dass der Kontext der Sitzungen darin besteht, den Lernzielen ihrer KlientInnen zu dienen und nicht deren eigenen Verlangen nach sexueller Verbindung zu erfüllen. Sie schaffen diesen Kontext für KlientInnen, indem sie anerkennen, dass eine Sitzung eine Erkundung der Lust beinhalten kann, die dem Lernen und Entdecken des KlientInnen dient und nicht den Fokus auf Befriedigung oder einen Ersatz für die erotische Erkundung des KlientInnen außerhalb der Sitzungen hat. 

  12. Sollte der SSB eine Anziehungskraft entwickeln, liegt es in seiner Verantwortung, diese selbst zu lösen, indem er sich einer professionellen Betreuung durch einen Mentor, Peer Supervision, einen SSBen oder durch andere Mittel unterzieht, die es ihm ermöglichen, seinen KlientInnen zu betreuen und dabei professionelle Grenzen einzuhalten. Dies kann sogar die Überweisung des KlientInnen an einen anderen SSB umfassen, wenn dies angebracht ist.

  13. Sollte einE KlientIn den Wunsch äußern, mit seinem SSB romantische/erotische Erkundungen zu unternehmen, die außerhalb des Rahmens der somatisch sexologische Bildung liegen, ist der SSB dafür verantwortlich, den KlientInnen an den Rahmen zu erinnern, sodass der KlientIn die Möglichkeit hat, seine Erkundungen fortzusetzen. Sollte ein SSB das Gefühl haben, dass die Erkundungen seines KlientInnen unangemessen sind und/oder er sich unwohl fühlt oder nicht in der Lage ist, diesen KlientInnen zu unterstützen, ist es die Pflicht des SSB, Unterstützung bei einem Mentor, einer Peer-Supervision, einem SSB oder auf andere Weise zu suchen, die es ihm ermöglichen, seinen KlientInnen zu betreuen und dabei professionelle Grenzen zu wahren. Dies kann auch die Überweisung des KlientInnen an einen anderen SSB umfassen, falls angemessen.

  14. In Einzelsitzungen bleiben SSBs bekleidet, wenn sie ihre KlientInnen berühren, und die Berührung erfolgt im Allgemeinen einseitig, vom SSB zum KlientInnen. Unter bestimmten Umständen kann eine Berührung in beide Richtungen angemessen sein, zum Beispiel können SSB und KlientIn beim Erkunden des Wheel of Consent® Übungen durchführen, die nicht-erotische Berührungen in beide Richtungen beinhalten. „Nicht-erotische Berührungen in beide Richtungen“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass keine Berührung der Genitalien und/oder Berührungen mit der spezifischen Absicht, Erregung zu erzeugen, erfolgen.

  15. Da der Umfang der SSB-Sitzungen keine Arbeit mit ErsatzpartnerInnen umfasst, bitten SSBs KlientInnen, die zwischenmenschliche sexuelle Fähigkeiten erlernen möchten, einen Übungspartner mitzubringen. Wenn dies angemessen und verfügbar ist, können SSBs auch in einem dreigliedrigen Modell mit KlientInnen und einem Sexualersatz arbeiten, dessen Tätigkeitsbereich die Arbeit in sexuell interaktiver Funktion mit ihren KlientInnen umfasst.

  16. In Workshops entscheiden Praktiker nach eigenem Ermessen, ob sie teilweise oder vollständig unbekleidet arbeiten, wenn das Ausziehen der Kleidung den KlientInnen dabei helfen kann, die Übung besser zu modellieren und anzuleiten, die Praxis zu demonstrieren oder eine gesunde Beziehung zu ihrem Körper zu normalisieren und vorzuleben. Wenn SSBs sich dafür entscheiden, ihre Kleidung auszuziehen, obliegt es ihnen, Grenzen, Sicherheit und Sorgfalt einzuhalten, indem sie voraussehen und sich um alles kümmern, was für KlientInnen aufgrund der Nacktheit von SSBs entstehen kann.

  17. SSBs verpflichten sich, keine romantische oder sexuelle Beziehung mit KlientInnen einzugehen. Sollte ein SSB den Wunsch verspüren, mit einem/einer KlientIn eine solche Beziehung einzugehen, so ist die professionelle Begleitung vorher zu beenden.

  18. Sollte eine Situation entstehen, in der ein SSB gemeinsam mit einem Lebenspartner unterrichtet, muss mit großer Sorgfalt darauf geachtet werden, den KlientInnen ihre Beziehung offen darzulegen und besonders aufmerksam zu sein, wenn die bestehende Beziehung die Integrität des Lernrahmens zu beeinträchtigen oder zu untergraben scheint. Sollten SSBs in eine solche Situation geraten, wird ihnen dringend empfohlen, sich einer strengen professionellen und kollegialen Supervision zu unterziehen, um die inhärente komplexe Machtdynamik besser bewältigen zu können.

  19. SSBs erkennen die Bedeutung des Wohlbefindens des gesamten Menschen an, einschließlich aller Aspekte von Geist, Körper und Seele. SSBs minimieren proaktiv jeglichen körperlichen oder emotionalen Schaden in aktiver Zusammenarbeit mit KlientInnen.

  20. SSBs erkennen die Notwendigkeit einer Risikominderung und eines professionellen Protokolls in allen Einzel- und Gruppensitzungen an, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Verwendung von medizinischen Untersuchungshandschuhen bei Berührungen, die Körperflüssigkeiten und/oder genitale oder anale Berührungen umfassen, hochwertige Gleitmittel und geeignete Desinfektionsmethoden.

  21. Alle Gruppenkurse beinhalten eine Schulung zum Gruppenhygieneprotokoll, wobei den Kunden ausreichende Einrichtungen/Vorräte zur Verfügung gestellt werden, um die entsprechende Hygiene einzuhalten. 

  22. SSBs dürfen keine Körperarbeit oder Trainingssitzungen durchführen und/oder Unterrichtsmaterialien präsentieren, während sie unter dem Einfluss von Substanzen stehen, die das Bewusstsein verändern und/oder ihre Fähigkeit beeinträchtigen, ihren Pflichten nachzukommen. 

  23. SSBs werden die Grenzen ihrer Fähigkeiten, Erfahrungen und ihres Tätigkeitsbereichs prüfen, bevor sie Anfragen für Bildungs- oder Unterrichtsdienste für potenzielle Kunden annehmen oder diese erbringen. Darüber hinaus werden SSBs professionelle Arbeit ablehnen, für die sie nicht ausreichend vorbereitet sind, und den Kunden entsprechende Empfehlungen oder alternative Ressourcen zur Verfügung stellen.

  24. SSBs suchen den Rat von KollegInnen, kontinuierliche berufliche Weiterbildung und laufende Supervision als routinemäßigen Teil unserer Praxis und Ausbildung. Bei solchen Konsultationen werden vertrauliche Informationen, die vernünftigerweise zur Identifizierung des KlientInnen führen könnten, nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des KlientInnen weitergegeben. 

  25. Kontinuierliche professionelle Einzel- oder Gruppensupervision wird dringend empfohlen und sollte mindestens zweimal im Jahr sowie nach jedem Ereignis durchgeführt werden, bei dem während der Praxis Bedenken hinsichtlich Ethik oder Grenzen auftreten, die vom KlientInnen angesprochen, dem VSSB gemeldet oder vom Praktiker selbst gemeldet werden. 
    Weitere Erläuterungen dazu, was als Supervision gilt, eine Liste von Supervisoren, die vom VSSB-Vorstand als über ausreichend Erfahrung und Fachwissen verfügend anerkannt werden, um professionelle Supervision anzubieten, sowie detailliertere Empfehlungen zur Häufigkeit von Supervisionssitzungen finden Sie auf der Supervisionsseite.

  26. SSBs beenden die Erbringung professioneller Dienstleistungen für Kunden und die Geschäftsbeziehungen mit Kunden, wenn diese Dienstleistungen nicht länger benötigt werden oder den Bedürfnissen und Interessen der Kunden nicht länger dienen.

  27. SSBs können ihre professionellen Dienstleistungen für einen Kunden nach sorgfältiger Prüfung aller situativen Faktoren und aller möglichen nachteiligen Auswirkungen einseitig beenden. SSBs sind bemüht, geeignete Empfehlungen auszusprechen und Kunden während dieses Übergangs zu unterstützen.

  28. SSBs sehen davon ab, berufliche Beziehungen zu ihren KlientInnen zum persönlichen Vorteil auszunutzen, sei es finanzieller, beruflicher oder für Forschungszwecke.

  29. SSBs sind sich der komplexen Machtdynamik bewusst, die in Doppelbeziehungen bestehen kann. Wenn Doppel- oder Mehrfachbeziehungen mit einem potenziellen KlientInnen unvermeidbar sind, beispielsweise in einer kleinen Gemeinde, übernehmen SSBs die Verantwortung, mit ihnen zu klären, ob eine professionelle Beziehung auf ethische und sichere Weise entstehen kann. Wenn eine entsprechende Vereinbarung getroffen wird, achten SSBs besonders auf die Rollendifferenzierung, das Setzen von Grenzen, den Schutz der Vertraulichkeit und die Bereitstellung von Möglichkeiten für KlientInnen, etwaige Bedenken mitzuteilen. SSBs betreiben professionelle Supervision, um Praktiken zu unterstützen, die Doppelbeziehungen beinhalten.

 

Pflichten und Obliegenheiten zur Wahrung der Vertraulichkeit

  1. SSBs respektieren, schützen und wahren die Vertraulichkeit aller während Unterrichtseinheiten gewonnenen Informationen.

  2. SSBs werden von ihrer beruflichen Schweigepflicht entbunden, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben oder gerichtlich angeordnet ist oder wenn der Praktiker feststellt, dass er gegenüber dem KlientInnen eine hat, d. h. ein Anliegen hinsichtlich der Sicherheit der Person oder anderer. Der erste Schritt des Praktikers in diesem Prozess besteht darin, alles Mögliche zu tun, um dieses Anliegen mit dem KlientInnen zu kommunizieren und eine Einigung hinsichtlich der Sicherheit zu erzielen. Wenn dies nicht möglich ist, wird der SSB externe Unterstützung suchen. Dieser Prozess wird den KlientInnen zu Beginn der Zusammenarbeit mitgeteilt.

  3. SSBs wahren die Anonymität der KlientInnen, wenn sie Informationen für Lehr-, Forschungs- und Supervisionszwecke verwenden.

  4. SSBs verlangen, dass alle Kursteilnehmer eine schriftliche oder mündliche Vereinbarung treffen, dass die Vertraulichkeit der im Unterricht ausgetauschten Informationen respektiert und gewahrt wird.

  5. SSBs führen angemessene professionelle Aufzeichnungen über alle Kurse und Sitzungen. Diese Aufzeichnungen werden sicher und vertraulich gespeichert.

  6. SSBs vereinbaren vor der Aufzeichnung (einschließlich Video- und/oder Audioaufzeichnungen) einer Sitzung datierte und unterzeichnete Genehmigung der KlientInnen, in der der beabsichtigte Verwendungszweck der Aufzeichnung und die Grenzen der Vertraulichkeit erläutert werden.

 

Pflichten und Verpflichtungen gegenüber dem Berufsstand

  1. SSBs sind Mitgestalter der Berufe somatisch sexologische Bildung und Somatic Sex Education, die den Bedarf der Öffentlichkeit an genauen Informationen und körperbezogenen Lernmöglichkeiten decken sollen. Jede öffentliche Darstellung dieser Berufe durch eineN SSB muss respektvoll und im Einklang mit dem Kodex erfolgen und die Absicht haben, den Beruf zu fördern.

  2. SSBs stellen den Umfang unserer Ausbildung, Qualifikationen und Erfahrungen mit somatisch sexologischer Bildung ehrlich und genau dar.

  3. SSBs stellen sicher, dass alle mündlichen und schriftlichen Aussagen, die in der Werbung, Beschreibung oder Erklärung der Dienstleistungen und der Grundsätze von somatisch sexologischer Bildung verwendet werden, nicht:

    1. ungerechtfertigte Erwartungen hinsichtlich der Ergebnisse oder Vorteile wecken

    2. falsche Angaben zum Kompetenzniveau, zur Ausbildung oder zur Zertifizierung machen

  4. SSBs stellen keine Diagnosen, behandeln oder verhindern medizinische oder psychologische Erkrankungen und werden weiterleiten, wenn ein Problem auftritt, das außerhalb des Tätigkeitsbereichs von SSBs liegt.

  5. SSBs verfügen möglicherweise über Ausbildungen in anderen Modalitäten, die sie kompetent anbieten können. Wir ermutigen SSBs, bei der Erörterung der Arbeit mit KlientInnen zwischen diesen Modalitäten zu unterscheiden. 

  6. SSBs verstehen und praktizieren somatisch sexologische Bildung und Somatic Sex Education im Sinne der Prinzipien und des Wortlauts des Kodex. SSBs verpflichten sich außerdem, Aufsicht und Anleitung zu suchen, wenn Unklarheiten oder Schwierigkeiten bei der Interpretation dessen auftreten, was ethisches Verhalten ausmacht. 

  7. SSBs kontaktieren jedes Mitglied der SSB-Gemeinschaft, bei dem sie ethische Bedenken haben, direkt und auf konstruktive und respektvolle Weise und erklären sich bereit, für den Kontakt mit ihren KollegInnen zur Verfügung zu stehen, falls ethische Bedenken hinsichtlich ihrer eigenen Praxis auftreten. Alternativ oder zusätzlich kann ein SSB den Vorsitzenden des Beschwerdeausschusses des VSSB über das Beschwerdeverfahren des VSSB kontaktieren, wenn er/sie Bedenken hinsichtlich möglicher Verstöße gegen die Ethik- und Verhaltenskodizes hat.

  8. SSBs sind verpflichtet, das VSSB bei der Einhaltung des Kodex zu unterstützen und uneingeschränkt hinsichtlich Ethik und/oder Beschwerden zusammenzuarbeiten, falls eine Untersuchung möglicher Verstöße gerechtfertigt ist. Sollte ein Versuch, Verstöße gegen den Kodex zu untersuchen und zu beheben, erfolglos bleiben, behält sich der VSSB das Recht vor, die SSBs zu tadeln, zu rügen und/oder ihre VSSB-Mitgliedschaft zu kündigen. Tadel und Rüge sind beides schwerwiegende Disziplinarmaßnahmen, die nicht mit einer Kündigung einhergehen.

 

Pflichten und Verpflichtungen gegenüber KollegInnen

  1. SSBs sehen von der Abwerbung von KollegInnen um Kunden ab.

  2. SSBs bemühen sich nach Kräften, in einem Teammodell mit anderen SSBs, Ärzten und ggf. anderen Fachleuten der KlientInnen zusammenzuarbeiten. SSBs unterstützen KlientInnen dabei, ihre Sitzungen zur sexologischen Körperarbeit und somatischen Sexualerziehung ggf. mit anderen Betreuern in ihren Betreuungsteams zu teilen.

  3. Sollte es zu Konflikten zwischen SSB-KollegInnen kommen, sei es im beruflichen oder persönlichen Kontext, verpflichten sie sich, eine Lösung des Konflikts zu suchen, unter anderem durch Mediation, Schlichtung und Wiedergutmachung. Darüber hinaus verpflichten sich SSBs, an allen Konfliktlösungsprozessen in einer Weise teilzunehmen, die die Erfahrungen der KlientInnen nicht beeinträchtigt, die Sicherheit und Integrität des Bildungsumfelds nicht gefährdet oder den Ruf des Berufsstands in der Öffentlichkeit, einschließlich der Nutzung sozialer Medien, nicht beeinträchtigt.


Unser Dank gilt der Somatic Sex Educators' Association of Australasia (für ihre Arbeit an ihrem Kodex, der als Grundlage für unsere Neubewertung der VSSB-Kodizes diente.

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